
Neben seiner politischen Funktion als Vorsitzender des Kreistages und Repräsentant des Kreises ist der Landrat Chef der Kreisverwaltung. Ihm obliegt die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, er bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor und führt sie aus. Er vertritt den Kreis in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
Hinzu kommen die Aufgaben, die dem Landrat aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind. So übt er zum Beispiel als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Kommunalaufsicht über die Städte und Gemeinden im Kreis aus, bildet mit den Schulaufsichtsbeamten die untere Schulaufsichtsbehörde und ist Leiter der Kreispolizeibehörde.

Allgemeine Vertreterin des Landrates ist die vom Kreistag auf die Dauer von acht Jahren gewählte Kreisdirektorin, Frau Annerose Heinze.