Ferienzeit: Kampagne für Ihre Rechte unterwegs – Handygespräche preiswerter
Gepäck weg? Flug gestrichen? Ewig lange Verspätungen? – Die EU-Kommission hat rechtzeitig zum Ferienbeginn in dieser Woche eine Kampagne gestartet, damit sich Bahn- und Flugreisende leichter über ihre Rechte informieren können. Gleichzeitig sinken ab 1. Juli wieder die Tarife fürs mobile Telefonieren.
Immer noch wissen nicht alle Fahr- und Fluggäste, welche Rechte ihnen als Reisende zustehen, obwohl die jeweiligen Reiseanbieter verpflichtet sind, sie zu informieren. Die europaweite Aufklärungskampagne der Kommission in allen 23 Amtssprachen hat zum Ziel, dass Reisende in der EU überall eine gleich gute Behandlung erfahren. In allen Flughäfen und Bahnhöfen werden entsprechende Poster angebracht. Kostenlose Infoblätter und eine eigens dafür eingerichtete Webseite (siehe unten) informieren jeden vor Reiseantritt über seine Rechte. „Millionen Europäer bereiten sich nun auf ihre wohlverdienten Sommerferien vor. Wir möchten, dass sie möglichst einfach verreisen können und dabei stets wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich bei Problemen wenden können. Hierüber kann man gar nicht genug informieren. Wir hoffen, dass wir mit den auffallenden Postern auf allen EU-Flughäfen sowie mit den Infoblättern und Online-Informationen in allen EU-Sprachen Millionen Reisende erreichen werden, die in diesem Sommer und in den Monaten danach unterwegs sind“, sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, Vizepräsident der EU-Kommission.
Die Fahrgast- oder Fluggastrechte legen fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht. Beispielsweise ist die Bahn verpflichtet, bei 60 Minuten Verspätung 25 und bei 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises auszugleichen. Fluggäste haben je nach gebuchter Streckenlänge Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 Euro, wenn die Fluggesellschaft sie nicht befördert. Weitere Bestimmungen regeln die Ansprüche bei Verspätungen oder bei Verlust des Gepäcks. Außerdem garantieren diese Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Sie haben Anspruch auf entsprechende Hilfen bei der Beförderung. Die Kommission bemüht sich derzeit um eine Ausweitung der Fahrgastrechte auf andere Verkehrsmittel und hat bereits entsprechende Vorschläge für den See- und Binnenschiffsverkehr sowie den Busverkehr unterbreitet.
Keine Schockrechnungen mehr
Ebenfalls rechtzeitig zum Ferienbeginn treten für das mobile Internet-Surfen neue Regelungen in Kraft. Seit dem 1. Juli gilt für das Daten-Roaming EU-weit automatisch eine gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro plus Mehrwertsteuer (in Deutschland also 59,50 Euro). Touristen und Geschäftsleute können mit ihrem Handy in anderen EU-Ländern im Web surfen, Filme abrufen oder Fotos verschicken, ohne überteuerte Roaming-Rechnungen fürchten zu müssen. Wer mehr und länger surfen möchte, kann sich auch für eine andere Obergrenze entscheiden. Die Kostenbremse funktioniert ganz einfach: Alle Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung zu schicken, sobald er 80 Prozent seiner Kostenobergrenze für das Datenroaming erreicht hat. Dann muss der Kunde erklären, dass er weitermachen möchte – oder die Internetverbindung wird gekappt. Die Europäische Union reagiert damit auch auf Fälle unerwartet hoher Rechnungen in der Vergangenheit. So erhielt beispielsweise 2009 ein deutscher Kunde, der in Frankreich eine TV-Sendung herunter geladen hatte, eine astronomisch hohe Rechnung über 46.000 Euro.
Billiger telefonieren
Auch das Telefonieren mit dem Handy im Ausland wird nochmals günstiger: Der Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wird EU-weit von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute (plus Mehrwertsteuer, in Deutschland also 46 Cent) gesenkt, und für einen eingehenden Anruf dürfen anstatt 19 Cent nur noch 15 Cent pro Minute (plus Mehrwertsteuer, in Deutschland also 18 Cent) verlangt werden. Der Höchstpreis für das Versenden von Textnachrichten bleibt bei 11 Cent pro SMS (plus Mehrwertsteuer, in Deutschland also 13 Cent). Zur Erinnerung: 2005 kostete einen Deutschen in Frankreich ein Anruf nach Hause 1,49 Euro pro Minute - und ein angenommener Anruf das gleiche.
Links:
http://ec.europa.eu/passenger-rights
http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/index_en.htm
Quelle: EU-Nachrichten der Europäischen Kommission - Vertretung in Deutschland, Nr. 24 vom 01.07.2010
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