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EU-Bürger erhalten verbesserten Rechtsschutz

Bürgerinnen und Bürger in der EU erhalten bessere Rechte bei Strafverfahren. Das Europäische Parlament verabschiedete gestern einen entsprechenden Kommissionsvorschlag. Im Kern sieht die neue Regelung vor, Verdächtige in Strafverfahren vor jedem Gericht der EU über die verwendeten Beweismittel zu informieren und ihnen eine Rechtsberatung ihrer Sprache zu gewährleisten.

Mit der Neuregelung auf Grundlage des Lissabon-Vertrags wird die gemeinsame Mindestnorm für Verfahrensrechte festgelegt. "Die neuen Vorschriften tragen den Normen der Grundrechtecharta Rechnung. Damit wird gewährleistet, dass sie tatsächlich Auswirkungen auf das Leben der EU-Bürger haben“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft.

Voraussetzung dafür war ein Kompromiss, der im Mai zwischen dem Rat der Mitgliedstaaten, Kommission und Europäischem Parlaments erzielt worden war. Über den Richtlinienentwurf muss nun der Ministerrat abstimmen.

Die vollständige Pressemitteilung erhalten Sie hier.

Quelle: EU-Aktuell der Europäischen Kommission - Vertretung in Deutschland - vom 17. Juni 2010