Rechte der Fluggäste
Gestrandete Fluggäste haben in der EU Rechte gegenüber ihren Fluglinien und sind daher nicht auf deren Kulanz angewiesen!
Recht auf Information
Passagiere müssen erfahren, welche Rechte sie haben und wie lange noch mit Verzögerungen zu rechnen ist.
Erstattung oder Umbuchung
Passagiere können die Erstattung des Flugpreises verlangen, wenn der Flug ausfällt oder die Verspätung über fünf Stunden beträgt. Alternativ kann der Reisende auf eine Umbuchung pochen. Das gilt auch bei Flügen aus der EU in andere Länder.
Unterhalt
Für den Zeitraum der Unterbrechung muss die Luftlinie dem Passagier ab einer bestimmten Verspätung Mahlzeiten, Erfrischung und zwei Telefongespräche pro Tag anbieten. Falls nötig muss auch eine Übernachtung im Hotel bezahlt werden.
Pauschalreisen
Je nach Dauer der Verspätung kann der Kunde auf einer anteiligen Reduzierung des Reisepreises bestehen.
Anders als bei von den Fluglinien selbst verschuldeten Verspätungen oder Flugausfällen kann der Kunde im Falle von Naturkatastrophen keine darüber hinausgehenden Entschädigungen verlangen.
Weitere Infos finden Sie hier: http://ec.europa.eu/transport/passengers/air/air_en.htm
Quelle: EU-Nachrichten der Europäischen Kommission - Vertretung in Deutschland, Nr. 14 vom 22.04.2010
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