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Frauenförderplan der Kreisverwaltung 2010-2012

» den aktuellen Plan finden Sie hier

Bericht zum Frauenförderplan 2009

» den Bericht finden Sie hier


Gleichstellung wird im Kreishaus "GROß" geschrieben ...

Die Realisierung und Umsetzung des Verfassungsauftrages des Art. 3 Abs 2 Grundgesetz und des Landesgleichstellungsgesetzes ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Kreisverwaltung.

 
Die gezielte Frauenförderung innerhalb der Kreisverwaltung soll die vorhandenen Strukturen auf Dauer so verändern, dass die paritätische Beschäftigung von Frauen und Männern in allen Funktionen, Gehalts- und Vergütungsgruppen erzielt wird.

 
Jährlich berichtet  Landrat Frithjof Kühn im Kreistag über die Entwicklung und Umsetzung des aktuellen Frauenförderplanes. Grundsätzlich stellt Landrat Kühn fest, sind wir in der Kreisverwaltung auf dem richtigen Weg; es gilt den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen.