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» Betrifft Frauen, Veranstaltungen im Frühjahr 2010
… Gewalt ist keine Privatsache
… Vereinbarkeit von Beruf und Familie
… Gleichstellung in der Kreisverwaltung
… Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
» wurde von Landrat Frithjof Kühn am 23. April 2008 unterzeichnet. Weitere Infos finden Sie hier.
… Wegweiser für Frauen und Mädchen im Rhein-Sieg-Kreis
Gleichberechtigung ist eine gemeinsame Angelegenheit
Gleichberechtigung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, häusliche Gewalt, Aktionswochen Berifft: Frauen,
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich freue mich, dass Sie sich über das Angebot und die Aufgaben der Gleichstellungsstelle informieren wollen. Herzlich willkommen!!!
Im folgenden stelle ich Ihnen den gesetzlichen Auftrag, die Ziele und die Aufgaben der Gleichstellungsarbeit vor.
Gesetzlicher Auftrag:
- Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
- Weitere Grundlagen sind:
- das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,
- die Kreisordnung NRW,
- die Hauptsatzung des Rhein-Sieg-Kreises und
- der Frauenförderplan des Rhein-Sieg-Kreises
- - am 14.09.2007 trat der Rhein-Sieg-Kreis der Europäischen Charta fürdie Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene bei
Ziele der Gleichstellungsarbeit:
- Eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft.
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Gleichwertige Anerkennung von Tätigkeiten in Familie und Beruf
- Abbau von Benachteiligungen von Frauen und Durchsetzung ihrer Interessen
- Weiterentwicklung des Rollenbildes von Jungen und Mädchen
In der Gleichstellungsstelle arbeiten die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin und zwar:
- intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und
- extern für die Bevölkerung des Rhein-Sieg-Kreises (soweit es sich um Angelegenheiten mit kreisweiter Bedeutung handelt).
Aufgaben:
- Unterstützen von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
- Umsetzung des Frauenförderplanes innerhalb der Verwaltung.
- Beratung von Frauen bei Problemen am Arbeitsplatz, z.B. Mobbing.
- Mitarbeit im Mädchenarbeitskreis Rhein-Sieg und Förderung der Mädchenarbeit.
- Entgegennahme und Bearbeiten von Anregungen und Beschwerden, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen.
- Beratung von Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden.
- Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, den Gleichstellungsgedanken aktuell zu halten.
- Durchführung von Projekten, die die Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern.
- Unterstützt Modelle der flexiblen Arbeitsgestaltung
- Vernetzung mit regionalen und überregionalen Frauenorganisationen.
- Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin sind für Sie da, wenn Sie als Mitarbeiterin, Mitarbeiter der Kreisverwaltung:
- Information, Auskünfte und Hilfestellung wünschen,
- sich über Benachteiligungen beschweren wollen,
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen,
- Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen im Rhein-Sieg-Kreis haben.
Wir wünschen uns die Beteiligung und Unterstützung möglichst vieler Frauen und Männer.
Nur durch gemeinsames Handeln erreichen wir wirkliche Gleichberechtigung.
Übrigens:
Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich (Schweigepflicht).
Ansprechpartnerin
Frau Irmgard Schillo
Telefon: 02241/ 13-2172
Telefax: 02241/ 13-3098
e-mail: irmgard.schillo@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer: A 1.38
Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich (Schweigepflicht).
Ansprechpartnerin
Frau Irmgard Schillo
Telefon: 02241/ 13-2172
Telefax: 02241/ 13-3098
e-mail: irmgard.schillo@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer: A 1.38
Frau Brigitta Lindemann
Telefon: 02241-132524
Telefax: 02241/ 13-3098
e-mail: brigitta.lindemann@rhein-sieg-kreis.de
Zimmer: A 1.41