Jakobskreuzkraut

Eine einheimische Pflanze macht sich dicke.

Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) zum Vergrößern bitte klicken (Bild G. Pfeiffer)Beim Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea), das auch unter dem Namen Jakobsgreiskraut bekannt ist, handelt es sich um eine in Deutschland einheimische Art. Neu ist jedoch ihr verstärktes Aufkommen, sodass es in den vergangenen sechs Jahren in NRW immer mehr zum Problem geworden ist. Auch im Rhein-Sieg-Kreis kommt die Pflanze mittlerweile besonders auf  übernutzten Pferdeweiden sowie an Straßen- und Wegrändern verstärkt vor.

Wie ist Jakobskreuzkraut zu erkennen?
Das Jakobskreuzkraut ist in der Regel eine zweijährige Pflanze. Im ersten Jahr bildet sie eine Rosette mit tief geschlitzten Blättern aus. Im zweiten Jahr wächst ein aufrechter, meist rot gefärbter Stängel in die Höhe, der sich oberhalb der Mitte verzweigt. Das Jakobskreuzkraut erreicht leicht eine Höhe von einem Meter und mehr. Die Hauptblütezeit ist im Juli, ab Mitte Juni lassen sich jedoch bereits erste blühende Pflanzen finden. Die Blüte ist durch 13 um das Blühkörbchen angeordnete Zungenblätter zu erkennen. Eine ausgewachsene Pflanze produziert bis zu 150.000 Samen, die ähnlich wie beim Löwenzahn mit dem Wind auch über große Distanzen verbreitet werden.

Welche ökologische Bedeutung hat das Jakobskreuzkraut?
Für eine Vielzahl von Insektenarten ist das Jakobskreuzkraut eine bedeutsame Lebensraum- oder Futterpflanze. So gibt es mindestens zehn Schmetterlingsarten, die die Pflanze als Raupe fressen oder an der sie als Schmetterling (Imago) saugen. Zu ihnen zählt beispielsweise der Karminbär (Tyria jacobaeae), der auch Jakobskrautbär genannt wird. Er ist auf die Pflanze obligat angewiesen und in seinem Bestand merklich zurückgegangen.
 

Welche Gefahren gehen vom Jakobskreuzkraut aus?
Die Giftigkeit des Jakobskreuzkrautes beruht auf der Wirkung verschiedener Pyrrolizidin-Alkaloide, die im Organismus vor allem durch die Leber zu den eigentlich toxischen Verbindungen metabolisiert werden. Die Giftstoffe sind nicht nur in der frischen Pflanze enthalten, sondern verlieren auch im Heu nicht an Wirkung. Die Auswirkungen der Vergiftung sind kumulativ. Dies bedeutet, dass die Toxine sich in der Leber anreichern und zu chronischen Krankheiten, Krebs oder bei entsprechenden Mengen zum Tod führen können.

Wie kann das Jakobskreuzkraut bekämpft werden?
Eine wirkungsvolle Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes kann nur über einen längeren Zeitraum zum Erfolg führen. Als vorbeugende Maßnahme ist eine gewissenhafte Weidepflege durch Beseitigung von Weideresten und Problempflanzen sowie einer Verdichtung der Grasnarbe unerlässlich. Um der Ausbreitung der Pflanze zu begegnen, ist die wichtigste Maßnahme die Verhinderung der Samenbildung. Dies sollte primär durch das Ausreißen oder Ausstechen der Pflanze (mit Handschuhen) oder durch eine Mahd zu Blühbeginn erreicht werden.

Auf Weiden wird das Jakobskreuzkraut von den Tieren aufgrund der in ihm enthaltenen Bitterstoffe gemieden, sofern genügend anderes Futter vorhanden ist. Im Heu sind diese Bitterstoffe jedoch nicht mehr vorhanden, sodass die Pflanze von den Tieren nicht mehr erkannt wird. Daher ist es das Anliegen nachvollziehbar, Flächen auf denen Heu gewonnen wird vom Jakobskreuzkraut frei zu halten. Die beste Methode, dem Jakobskreuzkraut Herr zu werden, ist das rechtzeitige Ausreißen der Pflanzen. Wird mit der mechanischen Bekämpfung zu spät begonnen, besteht die Gefahr, dass sich das Jakobskreuzkraut rasch flächig und dicht ausbreitet. In solchen Fällen bleibt dann oftmals als letzte Möglichkeit nur der Einsatz von Herbiziden. Soweit sollte es jedoch bei fachgerechter Pflege gar nicht erst kommen. Ist der Herbizideinsatz ausnahmsweise unerlässlich, so ist dies in Naturschutzgebieten mit der Unteren Landschaftsbehörde rechtzeitig abzustimmen.

Da es kein Mittel gibt, das ausschließlich gegen das Jakobskreuzkraut wirkt, sind von einer chemischen Behandlung alle zweikeimblättrigen Pflanzen betroffen. Um die entstehenden Lücken in der Grasnarbe zu schließen, ist eine schnelle artenreiche Nachsaat erforderlich.


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dem Jakobskreuzkraut seine Daseinsberechtigung keinesfalls abgesprochen werden soll, es aber insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erforderlich ist, sein Vorkommen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.


Beachten Sie bitte auch unsere weiterführenden Links in der Spalte rechts.

 


Zusammenfassung
der Veranstaltung in Sachen Jakobskreuzkraut am 28.10.2009 im Kreishaus
- ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer -

Prof. Dr. Schumacher (Universität Bonn, Institut für Naturpflanzenwissenschaften und Res-sourcenschutz), Herr Dr. Niedenfeld (Universität Bonn, Pharmazeutisches Institut) sowie Frau Dr. Berendonk (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) referierten über das Jakobskreuzkraut aus ihrer jeweiligen Sicht.
Auf Grund technischer Probleme konnten die Referenten leider keine Powerpoint-Präsentation zeigen. Für diese Panne möchte ich mich entschuldigen.

Die Referenten machten deutlich, dass nur eine funktionierende und handlungsfähige Land-wirtschaft die Erhaltung der sehr wertvollen Kulturlandschaft gewährleisten kann. Deshalb müsse das Jakobskreuzkraut zurückgedrängt werden.

Besonders wichtig sei:

  • eine zielgerichtete Nutzung der Flächen;
  • eine gewissenhafte Weidepflege durch Beseitigung von Weideresten und Problempflanzen;
  • eine Verdichtung der Grasnarbe.

Das Jakobskreuzkraut solle primär durch Ausreißen oder Ausstechen entfernt werden.

Nach einer ausführlichen und anregenden Diskussion wurde deutlich, dass auch die Teilnehmer diese grundlegenden Aussagen der Referenten mittragen.
Auf der Basis der o.g. Aussagen wird folgendes Vorgehen im Rhein-Sieg-Kreis vorgeschlagen:

  1. Grünland in Naturschutzgebieten
    Wird auf Grünland Heu gewonnen, ist dafür zu sorgen, dass dieses möglichst frei von Jakobskreuzkraut ist. Dies ist primär durch das Ausreißen oder Ausstechen der Pflanze herbeizuführen. Sind mechanische Maßnahmen wegen der großen Zahl der Pflanzen nicht mehr mit vertretbarem Aufwand möglich, so kann im Einzelfall auf den Einsatz von Herbiziden zurückgegriffen werden. Bei horstweisem Auftreten ist der Einsatz von Herbiziden rechtzeitig bei der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Der flächige Einsatz von Herbiziden steht den Zielen des Naturschutzes entgegen und bedarf einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes oder der Verordnung. Generell sollte in Naturschutzgebieten auf den flächigen Einsatz von Herbiziden verzichtet werden. Deshalb sollte das Jakobskreuzkraut rechtzeitig mechanisch entfernt werden.
  2. Grünland in Landschaftsschutzgebieten:
    Bei Vertragsnaturschutzflächen und Ausgleichsflächen können in Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde – als letztes Mittel – Herbizide auf Flächen eingesetzt werden.
    Nach einem Herbizideinsatz muss ein schneller Narbenschluss gewährleistet sein. Damit bei einem flächenhaften Einsatz die mit der bisherigen Extensivierung verbundene positive Entwicklung des Grünlandes nicht gänzlich zunichte gemacht wird, sollen auf ca. 20 % der Fläche Kräuterstreifen angelegt werden. Dabei ist autophtones (gebietsheimisches) Saatgut zu verwenden, um eine Floren- und Genverfälschung zu vermeiden. Die Kräuterstreifen sind innerhalb eines Jahres gleichmäßig zu verteilen und quer zur Hauptmährichtung anzulegen, um eine Ausbreitung der Kräuter zu fördern. Die Kräuterstreifen sind regelmäßig zu kontrollieren, damit neu aufkommendes Jakobskreuzkraut unverzüglich ausgestochen und ausgerissen werden kann.
  3. Entsorgung:
    Unabhängig davon, ob Pflanzen ausgerissen oder chemisch behandelt oder abgemäht worden sind, sollen sie nicht auf der Fläche liegen gelassen werden, um eine Wiederansiedlung des Jakobskreuzkrautes zu verhindern. Da die Samen von fruchtenden Pflanzen ca. 20 Jahre keimfähig bleiben, ist eine Kompostierung nicht sachdienlich. Gleiches gilt ebenso für alle anderen Entwicklungsstadien, da die Pflanze neu wurzeln kann. Folglich sollte die Entsorgung der Pflanze über die Müllverbrennungsanlage vorgenommen werden.

Bei der Veranstaltung wurde die Broschüre des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein „Umgang mit dem Jakobskreuzkraut / Meiden – Dulden - Bekämpfen“ zur Mitnahme ausgelegt.

Es wurde vereinbart, dass alle Beteiligten im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Lösung der Thematik mitwirken.

Neuere Ergebnisse zur Entsorgung

Die Landwirtschaftskammer NW hat festgestellt, dass die Keimfähigkeit von Jakobskreuzkraut auch durch eine Methanvergärung zerstört wird, also eine Entsorgung von Mähgut mit Jakobskreuzkrautbeimengung  in einer Biogasanlage möglich ist. Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hat sich bereiterklärt, als Vermittler zwischen Landwirten und Biogasanlagenbetreibern zu fungieren (Kontakt siehe Spalte rechts).

Aktuelle Broschüre aus Nordrhein-Westfalen

Umfangreiche Informationen über diese Pflanze, die vor allem auf Wiesen und Weiden, aber auch auf Brachflächen und an Straßenrändern wächst, ihre Giftigkeit sowie ihre Verbreitung enthält eine jetzt erschienene 28-seitige Broschüre, die die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen gemeinsam herausgegeben haben. Die Autoren, Dr. Clara Berendonk von der Landwirtschaftskammer und Dr. Andreas Neitzke vom Landesamt, erläutern nicht nur die Biologie dieser heimischen Giftpflanze und die Ursachen ihrer zunehmenden Verbreitung, sondern gehen auch umfangreich auf die mögliche Gefährdung von Nutztieren, wie Pferden und Rindern, ein. Schließlich werden alle Möglichkeiten zur Bekämpfung, von einer veränderten Schnittnutzung bis zur chemischen Bekämpfung, vorgestellt und bewertet.

Die Broschüre geht nicht nur auf die landwirtschaftlichen Seiten des Problems ein, sondern berücksichtigt ausführlich auch die Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes. So werden unterschiedliche Strategien für die Bewertung und Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes in Abhängigkeit vom Standort und von der Nutzung der betroffenen Flächen vorgestellt. Abgerundet wird die Broschüre durch eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen, Adressen für fachliche Beratung und die Genehmigung von Bekämpfungsmaßnahmen sowie einen umfangreichen Literaturnachweis.
 

Sie finden die Broschüre in der Spalte rechts. Die Broschüre mit dem Titel Jakobskreuzkraut, eine Giftpflanze auf dem Vormarsch kann auch kostenlos bestellt werden bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Siebengebirgsstraße 200, 53229 Bonn, E-Mail: info@lwk.nrw.de , Telefon: 02 28/7 03 13 50, Fax: 02 28/7 03 84 34.