Vertragsnaturschutz

Besondere Leistungen für den Naturschutz und den Naturhaushalt werden gefördert. Extensive Nutzung und Pflege von Grünland und Sonderbiotopen, die Anlage von Ackerrandstreifen sowie die Pflege von Streuobstwiesen gegen lukrativen finanziellen Ausgleich.

Der Vertragsnaturschutz bietet Landwirten und Landbewirtschaftern im Rhein-Sieg-Kreis und innerhalb des Gebietes der Stadt Bonn die Möglichkeit, besondere Leistungen für den Naturschutz und den Naturhaushalt gefördert zu bekommen.

NasswieseDie Förderung konzentriert sich im Wesentlichen auf die Schaffung, Wiederherstellung und Pflege von Kulturbiotopen und Lebensräumen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) und der Vogelschutz-Richtlinie der EU. Schwerpunkte bilden die extensive Nutzung und Pflege von Grünland und Sonder-biotopen, die Anlage von Ackerrandstreifen sowie die Pflege von Streuobstwiesen. Es können Flächen gefördert werden, die innerhalb von ausgewiesenen Gebietskulissen liegen. Dies ist beispielsweise in Naturschutzgebieten grundsätzlich der Fall. Ob Ihre Fläche dazugehört, können Sie beim Amt für Natur- und Landschaftsschutz des Rhein-Sieg-Kreises oder bei den Biologischen Stationen erfahren. 

 

 

Das Programm, die Richtlinie und die Bewirtschaftungspakete

Gefördert werden Flächen in vier Schwerpunktthemen. Die Förderhöhe richtet sich je nach Bewirtschaftungspaket und Größe der Fläche. Die Förderrichtlinie und die dazu gehörenden Anlagen finden Sie in der Spalte rechts.
 

1. Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern und Ackerrandstreifen zum Schutz spezieller Arten und Lebensgemeinschaften

  • Anlage von Ackerrandstreifen, die insbesondere dem Schutz gefährdeter Ackerwildkräuter dienen. Diese Fördermaßnahme wird kreisweit auf geeigneten Flächen angeboten. Die Prämiehöhe beträgt zwischen 612 € und 762 €/ha und Jahr.
  • Extensive Ackernutzung für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten der Feldflur (z.B. Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche, Grauammer, Feldhase). Diese Fördermaßnahmen werden nur für Ackerflächen im Stadtgebiet Rheinbach und Niederkassel sowie in der Gemeinde Swisttal angeboten. Die Prämienhöhe liegt zwischen 121 € und 1.469 €/ha und Jahr.

Weitere Hinweise finden Sie im Faltblatt Fördermaßnahmen für eine artenreiche Feldflur ( siehe Spalte rechts.)

 

2. Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland

  • Die Bewirtschaftungsauflagen „Grünlandextensivierung“ werden Handmahdauf die jeweilige Fläche abgestimmt. Dies betrifft Regelungen zum Mahdzeitpunkt bzw. zur Beweidungsdichte sowie zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Die Prämienhöhe liegt zwischen 263 € und 392 €/ha und Jahr.
  • Bei speziellen Grünlandbiotopen wie Magerrasen, Nasswiesen oder Heiden liegen die Förderprämien bei 267 € bis 529 €/ha und Jahr.
  • Weitere zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen in Kombination mit der Grünlandextensivierung wie z.B. Handmahd oder Gehölzbeseitigung können mit 50 € bis 790 €/ha und Jahr gefördert werden.
  • Bei Umwandlung von Acker in Grünland (nur in festgelegten Kulissen auf Grund von Einzelfallentscheidung möglich) beträgt die Förderung 468 € /ha und Jahr und wird nur unter der Bedingung, dass im Anschluss eine Grünlandextensivierungmaßnahme (s.o.) durchgeführt wird, abgeschlossen.
     

3. Nutzung und Pflege von Streuobstwiesen

Streuobstwiese
● Die Erhaltung, Ergänzung und Pflege von Streuobstwiesen wird mit 14,54 €/Baum, maximal jedoch mit 800 €/ha und Jahr (entspricht 55 Bäumen/ha) honoriert.
● Die extensive Unternutzung kann zusätzlich mit 100 €/ha und Jahr gefördert werden.
 

 

                                                                                                              

4. Biotoppflege

Die regelmäßige Pflege von Hecken kann mit bis zu 4 € je laufenden Meter Hecke/Jahr gefördert werden.
Vor Abschluss einer Förderung schaut sich die Biologische Station die Fläche vor Ort an und berät den Landwirt/Landbewirtschafter eingehend über die Möglichkeiten im Vertragsnaturschutz. Der Förderzeitraum beträgt 5 Jahre und beginnt jeweils am 1. Juli. Daher sind die Grundanträge bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zu stellen. Um die vereinbarte Zuwendung zu erhalten, muss anschließend in den folgenden Jahren jeweils bis zum 15. Mai ein Auszahlungsantrag gestellt werden.

 

Weitere Fördermöglichkeiten im Naturschutz

Weitere Fördermöglichkeiten im Naturschutz bestehen u.a. durch folgende Programme und Projekte:

 

Haben Sie Fragen zu einem der auf dieser Seite vorgestellten Programme oder wünschen Sie einen Beratungstermin, so wenden Sie sich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis oder die Biologischen Stationen (Adressen in der Spalte rechts)