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» Übersichtskarte Erholung in den Naturschutzgebieten Agger- und Siegaue (pdf-Datei; 3.893 KB)
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» Übersichtskarte Bootsanlegestellen in den Naturschutzgebieten Agger- und Siegaue (pdf-Datei;3.428 KB)
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» Kanu Verband NRW e.V. (mit Pegelständen und Wasserabflüssen, auch als Bandansage: 0203/7381-651)
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» Faltblatt: Natur und Erholung an der Sieg (pdf-Datei; 60 KB)
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» Faltblatt: Befahrensregeln für die Sieg (pdf-Datei 23 KB)
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» Faltblatt: Befahrensregeln für die Agger (pdf-Datei 19 KB)
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» Agger- und Siegaue Flyer mit Karten und Befahrensregeln (1.809 KB)
Baden in und Kanu fahren auf Sieg und Agger
... ist dies denn im Naturschutzgebiet erlaubt? Ja, aber es gibt Regeln...
Wer die Natur um Sieg und Agger auf dem Wasserweg erleben und erkunden möchte, darf dies mit Kanu, Ruder- oder Schlauchboot tun. Da an den Ufern und im Wasser zahlreiche selten gewordene Pflanzen und Tiere leben, sind die Flüsse und die sie umgebende Natur in hohem Maße schützenswert. Daher sind die beiden Flüsse einschließlich ihrer Auen als Naturschutzgebiete unter einen besonderen Schutz gestellt worden. Sieg und Agger wurden der Europäischen Union zudem als so genannte "FFH-Gebiete" (Fauna-Flora-Habitat) nach der gleichnamigen FFH-Richtlinie der EU gemeldet und sind damit ein wichtiger Bestandteil des Europäischen Ökologischen Schutzsystems "Natura 2000". Um ein möglichst reibungsloses Mit- und Nebeneinander von Natur und Mensch zu gewährleisten und damit beide zu ihrem Recht kommen, gibt es einige Regeln für den Umgang mit der Natur im Sieg- und Aggerbereich.
Das Baden in Sieg und Agger sowie das Betreten des Sieg- und Aggerufers ist generell verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind freigegebene sogenannte "Gewässernahe Erholungsbereiche", in denen sich der Erholungssuchende niederlassen kann. In der rechten Spalte finden Sie eine Übersichtskarte, aus der Sie die Lage der zulässigen "Gewässernahen Erholungsbereiche" entnehmen können. Per Doppelklick auf die Symbole öffnet sich die entsprechende Detailkarte.
Grillen, Zelten und offenes Feuer:
Baden und Schwimmen:Im Allgemeinen ist es verboten in der Sieg und in der Agger zu baden, zu tauchen sowie Eisflächen zu betreten oder zu befahren. Hiervon ausgenommen sind die Gewässernahen Erholungsbereiche. Sie sind in der Festsetzungskarte A des LP Nr. 6 und der Festsetzungskarte des LP Nr. 9 (jeweils für die Sieg), in der Festsetzungskarte des LP Nr. 7 ( für beide Flüsse) und der Festsetzungskarte des LP Nr. 10 (für die Agger) mit einer blauen Kreuzschraffur gekennzeichnet. In den Karten des NSG Siegaue sind die Gewässernahen Erholungsbereiche durch eine Schlangenlinie gekennzeichnet.
Allgemeine Regeln für die Sieg und die Agger
Kanu- und Rudersport:
- Sieg und Agger sind zügig ohne Halt zu durchfahren, damit die schützenswerte Natur und die Tiere in den Naturschutzgebieten entlang der Sieg nicht gestört werden.
- Um brütende Vögel nicht zu stören und ihre Nester und Eier nicht zu zerstören, ist das Anlanden außerhalb der zulässigen Einsatz- und Aushebestellen verboten. Auch auf den Kiesbänken brüten seltene Vögel, wie zum Beispiel der Flußregenpfeifer. Dieser legt seine getarnten Eier in ungeschützte Nester auf den Boden. Damit die Nester und Eier nicht zerstört werden ist hier das Anlanden ebenfalls verboten. Die Einsatz- und Aushebestellen entlang der Sieg sind ebenfalls in der Festsetzungskarte A des LP Nr. 6 , in der Festsetzungskarte des LP Nr. 7, in der Festsetzungskarte des LP Nr. 9 ( jeweils mit einem blauen Punkt mit schwarzem "W") und in den Karten des NSG Siegaue (Kanu-Symbol) dargestellt. Die Einsatz- und Aushebestellen für die Agger sind in der Festsetzungskarte des LP Nr. 7 und der Festsetzungskarte des LP Nr. 10 durch einen blauen Punkt mit einem "W" in der Mitte dargestellt. Die Karten finden Sie auch in der Spalte rechts.
- Eine Tour muss an einer Einsatz- und Aushebestelle anfangen und enden. Wieviele Einsatz- und Aushebestellen dabei passiert werden ist unerheblich.
- Das Befahren im Rahmen einer gewerblichen Bootsvermietung sowie das Befahren durch Ungeübte ist nur in fachlicher Begleitung zulässig. Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen in nicht mehr als 10 Booten.
- Im Gegensatz zu Schlauchbooten, mit denen im oben beschriebenen Sinne eine zügige Flussbefahrung zwischen zwei Einsatz- und Aushebestellen erfolgt, dürfen sogenannte "Badeschlauchboote", die in erster Linie unter dem "Spaßfaktor" zum Baden/Plantschen eingesetzt werden, ausschließlich im Bereich der Gewässernahen Erholungsbereiche benutzt werden. Damit Erholungssuchende in den Gewässernahen Erholungsbereichen nicht gestört werden, ist es hier verboten mit Kanus und Ruderbooten anzulegen. (Ausgenommen beide Bereiche sind in den Festsetzungskarten zusammengelegt).
Gesonderte Regeln für die Sieg
- Im Siegabschnitt von der Siegfähre bei Troisdorf-Bergheim bis zum Wehr bei Sankt Augustin-Buisdorf sowie zwischen der Straßenbrücke in Eitorf und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz dürfen täglich höchstens 50 Boote zwischen zwei aufeinander folgenden Einsatz- und Aushebestellen den Fluss befahren. In dem Abschnitt zwischen dem Wehr in Sankt Augustin-Buisdorf bis zur Straßenbrücke in Eitorf dürfen täglich maximal 100 Boote zwischen zwei aufeinander folgenden Einsatz- und Aushebestellen den Fluss befahren.
- Das Befahren der Sieg im Bereich zwischen der Landesgrenze in Windeck-Oppertsau und der Straßenbrücke in Eitorf-Kelters ist nur zulässig, soweit der Wasserstand am Pegel Betzdorf den Pegelstand von 55 cm nicht unterschreitet. Das Befahren der Sieg unterhalb der Straßenbrücke in Eitorf-Kelters ist nur zulässig, soweit der Wasserstand der Sieg am Pegel Eitorf 30 cm nicht unterschreitet. Die tagesaktuellen Pegelstände finden Sie auf der Internetseite des Kanu-Verbandes NRW. Zudem können die Pegelstände über den Pegeldienst des Kanuverbandes NRW telefonisch unter 0203/7381-651 (Bandansage) abgerufen werden.
- Das Befahren der Sieg ist bis in den Rhein zulässig. Angesichts der unterhalb der Siegfähre durch den Rückstau aus dem Rhein nahezu konstanten Wasserführung, gilt unterhalb der Siegfähre kein einzuhaltender Mindestwasserpegel. Die übrigen Befahrungsregeln gelten auch in diesem Bereich.
- Eine Zusammenstellung der Regeln finden Sie als Faltblatt in der rechten Spalte.
Gesonderte Regeln für die Agger
- Das Befahren der Agger ist nur zulässig, soweit am Kraftwerk Vilkerath ein Mindestwasserabfluss von 5m³/s nicht unterschritten wird. Den tagesaktuellen Wasserabfluss finden Sie auf der Internetseite des Kanu-Verbandes NRW. Auch die Befahrbarkeit der Agger kann per Bandansage telefonisch unter 0203/7381-651 abgerufen werden.
- Es dürfen täglich höchstens 50 Boote zwischen zwei aufeinanderfolgenden Einsatz- und Aushebestellen den Fluss befahren.
- Eine Zusammenstellung der Regeln finden Sie als Faltblatt in der rechten Spalte.

