Die Funktionen des Rhein-Sieg-Kreises in Planungsprozessen
Planung hat das Ziel, die durch unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum entstehenden Konflikte zu vermeiden, Nutzungen aufeinander abzustimmen, das Konfliktpotenzial bei miteinander konkurrierenden Nutzungen zu minimieren und eine nachhaltige Raumentwicklung zu erreichen (Raumplanung).
Unter Berücksichtigung dieses Leitsatzes wirkt der Rhein-Sieg-Kreis als Träger öffentlicher Belange bei vielfältigen Planungen des Bundes, des Landes, der Kommunen oder sonstiger Planungsträger mit. Hierzu zählen u.a.
- Bauleitplanung der Städte und Gemeinden
- Gebietsentwicklungsplanung
- Fachplanungen (wie z.B. Abgrabungsvorhaben, Anlagen des Luftverkehrs, Leitungsplanungen, Flurbereinigungen, Straßenplanungen, Anlagen des Schienenverkehrs )
Um alle von einer Planung oder einem Vorhaben berührten Belange sachgerecht ermitteln und gegeneinander abwägen zu können, ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zuge der Planverfahren gesetzlich vorgeschrieben.
Wie funktioniert die Beteiligung des Rhein-Sieg-Kreises als Träger öffentlicher Belange ?
Zum Beispiel: Bauleitplanung einer Kommune
1. Die Kommune legt Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme vor.
2. Das Planungsamt als "Bündelungsstelle" holt zunächst die Stellungnahmen der Fachämter des Rhein-
Sieg-Kreises, deren Zuständigkeit von der Planung berührt sein könnte, ein. Hierzu zählen z.B. das
Straßenverkehrsamt, Bauaufsichtsamt, das Amt für Natur- und Landschaftsschutz oder das Amt für
Gewässerschutz und Abfallwirtschaft.
3. Die auf Grund häufig gegensätzlicher Ziele und Aufgaben der Fachämter konkurrierenden Rauman-
sprüche sind für die jeweilige Planung anschließend aufeinander abzustimmen. Hier ist das Planungsamt
gefordert, mögliche Konflikte zwischen den einzelnen Fachressorts innerhalb der Verwaltung oder
zwischen Kommune und Rhein-Sieg-Kreis auszuräumen.
4. Das Ergebnis dieses Prozesses wird vom Planungsamt als Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises in
seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange der Kommune übermittelt.
Darüber hinaus erarbeitet das Planungsamt Planungskonzepte (z. B. Gewerbeflächenkonzept) und steht
den Städten und Gemeinden des Kreises für die fachliche Mitwirkung und Bereitung bei der Bauleitplanung
und sonstigen Planungen zur Verfügung.
Zum weiteren Aufgabenbereich zählen die Ausrichtung des Kreiswettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" sowie die Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises im Regionalen Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler (:rak).