meldepflichtige Erkrankungen / Infektionsschutz



 
 
Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist die Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten.

Dabei steht die Sicherheit und Gesundheit gefährdeter Gruppen im Vordergrund.

Besonderes Augenmerk ist dem Schutz von Krankenhauspatienten und Pflegeheimbewohnern vor übertragbaren Krankheiten gewidmet.

Neben der Beratung und Überwachung von Institutionen werden auch individuelle Betreuung und Beratung im Rahmen von meldepflichtigen Infektionskrankheiten durchgeführt. In persönlichen Gesprächen mit den Erkrankten, ihren Angehörigen oder BetreuerInnen werden Infektionswege erklärt, Fragen zur Erkrankung beantwortet und Tipps gegeben, wie Infektionen verhindert oder eingegrenzt werden können.

In diesem Sachgebiet beraten wir auch zur Schädlingsbekämpfung und Ektoparasitenbefall*.



Ansprechpartner:

GesundheitsaufseherInnen
Telefon: 02241/ 13-2727
Fax: 02241/ 13-3181

 

 
*Ektoparasiten: Auf der Oberfläche eines Lebewesens vegetierende Parasiten, die nur mit den ihrer Versorgung dienenden Teilen, d. h. in der Regel mit der Wurzel bzw. Saugorganen in den Wirt eindringen.