Das Straßenverkehrsamt informiert:
Dass für nahezu alle Maßnahmen, die von den Fahrzeug-Zulassungsstellen in Siegburg und Meckenheim vorgenommen werden, auch der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt wird, ist allgemein bekannt.
Umstände bereitet dies dann, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist. Dann nämlich liegt der Halterin oder dem Halter das Dokument nicht vor. Es muss dann beim Kreditinstitut oder der Leasinggesellschaft angefordert werden. Der Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II wird in solchen Fällen regelmäßig der jeweiligen Zulassungsstelle unmittelbar übersandt. Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises rät den Kundinnen und Kunden, sich vor dem Besuch des Straßenverkehrsamtes unbedingt zu informieren, ob das gewünschte Dokument schon dort vorliegt. Dies ist per Mail (strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de) oder telefonisch unter 02241-133939 oder 132001 oder für den Bereich der Außenstelle Meckenheim unter 02225/94090 möglich. Eine Bearbeitung des Anliegens ist in den meisten Fällen ohne Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II nicht möglich.
Ein kurzer Anruf oder eine Mail erspart evtl. Wartezeiten oder sogar unnötige Wege.
Das Straßenverkehrsamt macht auch nochmals darauf aufmerksam, dass es seit Ende 2009 möglich ist, für Fahrerlaubnis- und Zulassungsangelegenheiten online einen Termin zu reservieren. Leider wird dieser Service www.rhein-sieg-kreis.de, Button Straßenverkehrsamt viel zu selten in Anspruch genommen.