… bei der Kreispolizeibehörde
» Zentrale Aufgaben: Waffenwesen
… Neue Sprechzeiten!
Montag 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:30 Uhr,
Mittwoch und Donnerstag 8:00-11:30 Uhr,
Dienstag und Freitag geschlossen,
sowie nach vorheriger Vereinbarung
… Merkblätter
Waffenwesen

Das Waffenrecht regelt den privaten Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen und Schießen, beispielsweise zur Jagd, zum Schießsport, zum Sammeln und zum Selbstschutz. Hierzu ist eine Erlaubnis erforderlich. Zuständig ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde.
Waffenbesitzkarte
Wer Waffen erwerben und besitzen will, bedarf einer Waffenbesitzkarte.
Waffenschein
Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Waffe führt derjenige, der die tatsächliche Gewalt über Schusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Kleiner Waffenschein
Wer Schreckschuss-, Reizstoff und bestimmte Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB) führen will, bedarf eines Kleinen Waffenscheines („Führen“ s. Erläuterung Waffenschein).
Schieß-Erlaubnisschein
Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.
Erlaubnisvoraussetzungen
Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- persönlich zuverlässig ist
- persönlich geeignet ist (körperlich und geistig)
- die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat
- ein Bedürfnis nachgewiesen hat
- für Waffenschein oder Schießerlaubnis eine Haftpflichtversicherung (1 Mio. € für Personen- und Sachschäden) nachweist
Abweichend hiervon wird für den Kleinen Waffenschein lediglich die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers überprüft, das 18. Lebensjahr muss vollendet sein.
Hier finden Sie Antragsvordrucke für die Erteilung der verschiedenen Erlaubnisse:
Erwerb von Langwaffen durch Jagdscheininhaber
Überlassen von Schusswaffen durch Waffenhändler /-hersteller
Überlassen von Schusswaffen durch Waffenhändler /-hersteller
Die Erlaubnisse sind gebührenpflichtig. Weitere Infos zum Waffenrecht finden Sie hier.
Frau Hassel, Tel. 13-3611
Frau Moiser, Tel. 13-2153
Frau Rödder, Tel. 13-3463
Frau Wiedemann, Tel. 13-2331