Allgemeines Ordnungsrecht
Der Rhein-Sieg-Kreis führt unter anderem die Rechts- und Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
Fachaufsicht
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in allgemeinen rechtlichen Fragen zum Ordnungsrecht und auch speziell zum Ladenschlussgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Landeshundegesetz NRW und der Sperrzeitverordnung sind die Mitarbeiter bei den Städten und Gemeinden. Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde ist hier Fachaufsichtsbehörde.
Sonn- und Feiertagsrecht
Ausnahmegenehmigungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz können, wie schon der Begriff sagt, nur in bestimmten Ausnahmefällen erteilt werden, nämlich nur dann, wenn hierfür ein dringendes Bedürfnis gegeben ist. Um das grundsätzliche Verbot nicht zu unterhöhlen, wird die Bejahung eines dringenden Bedürfnisses regelmäßig streng gehandhabt.